BEWEGUNG VON FUSSGÄNGERN
- Verwenden Sie für die Fortbewegung auf dem Werksgelände die dafür vorgesehenen Fußgängerwege.
- Wenn kein Fußgängerweg vorhanden ist, bewegen Sie sich auf dem Verkehrsweg so nah wie möglich am linken Rand dieses Weges.
- Machen Sie Platz für Wagen, die sich auf den Verkehrswegen bewegen.
- Auf stark frequentierten Verkehrswegen gehen Sie hintereinander, bei geringem Verkehr können Sie nebeneinander gehen (maximal 2 Personen).
- Beachten Sie die Beschilderung.
- Benutzen Sie Ihr Telefon nicht, während Sie sich auf dem Gelände der Anlage bewegen.
- Halten Sie sich von den Rändern fern.
BEWEGUNG MIT WAGEN (GABELSTAPLERN, HANDWAGEN, ELEKTRO-PALETTENWAGEN)
- Bewegen Sie sich nicht auf dem Werksgelände, ohne sich mit den Regeln für sicheres Bewegen auf dem Gelände vertraut gemacht zu haben.
- Tragen Sie beim Fahren auf dem Werksgelände eine Warnweste.
- Beobachten Sie während der Fahrt die Ladung, die Straße, die Umgebung, insbesondere Fußgänger und die Anzeigen des Wagens.
- Sichern Sie Ihre Ladung vor dem Transport und vergewissern Sie sich, dass sie keine Gefahr darstellt.
- Blockieren Sie keine Verkehrswege und Fußgängerwege.
- Überschreiten Sie nicht die zulässige Geschwindigkeit, beachten Sie die Verkehrszeichen auf den Außenwegen und fahren Sie auf den Innenwegen (Hallen) mit 8 km/h.
- Halten Sie sich von Kanten fern.
FAHREN MIT EINSPURIGEN FAHRZEUGEN
- Fahren Sie nicht mit einem defekten Gerät auf das Werksgelände.
- Fahren Sie nicht neben anderen Verkehrsteilnehmern.
- Halten Sie beide Hände am Lenker.
- Schalten Sie nach Einbruch der Dunkelheit immer die Beleuchtung ein.
- Benutzen Sie während der Fahrt kein Telefon.
- Rauchen Sie keine Zigaretten/E-Zigaretten und nehmen Sie während der Fahrt keine Speisen oder Getränke zu sich.