Ja, denn wenn die Abwesenheit länger als 30 Tage gedauert hat und durch Krankheit verursacht wurde, sind Kontrolluntersuchungen erforderlich.
Nach dem Erziehungsurlaub sind Untersuchungen gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber der Arbeitgeber kann sie je nach Position oder wenn die vorherigen Untersuchungen bereits abgelaufen sind, anordnen.