Verfahren für Notfälle
- Eine Person, die eine Gefahr bemerkt oder eine Warnung erhält (z. B. eine Wettervorhersage), sollte ihren Vorgesetzten darüber informieren.
- Bei unmittelbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben sind die Rettungsdienste (911) zu alarmieren.
- Die Geschäftsleitung entscheidet über:
- vorübergehende Einstellung der Arbeit,
- Evakuierung oder Zuflucht an sicheren Orten,
- Umstellung auf Telearbeit (sofern möglich).
- Die Mitarbeiter sollten ihre Arbeitsplätze und ihr Eigentum sichern, sofern dies ihre Sicherheit nicht gefährdet.
- Im Falle einer Evakuierung sind die festgelegten Wege und Anweisungen zu befolgen.
- Verletzten Personen ist Erste Hilfe zu leisten.
- Die Arbeit sollte wieder aufgenommen werden, sobald die Gefahr vorüber ist und die Sicherheit des Gebäudes bestätigt wurde.