In der Nacht vom 20. auf den 21. November 2025 um 01:57 Uhr fuhr der Bediener mit dem linken Rad des Gabelstaplers auf den rechten Fuß des Lagerarbeiters.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls
war der Verkehrsweg versperrt, die Sicht war eingeschränkt. Unter diesen Umständen: haben sowohl der Lagerarbeiter als auch der Bediener keine erhöhte Vorsicht walten lassen. Zudem bediente der Bediener einen Stapler, für den er nicht über die erforderlichen UDT-Zulassungen verfügte, und der Zugang zu diesem Stapler wurde ihm von einem anderen Bediener ermöglicht.