ZIEL – Überprüfung, ob die Arbeit im Lager sicher erfolgt – gemäß den Vorschriften und Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
DAS AUDIT HILFT
- bei der Aufdeckung von Verstößen und Gefahren
- die Arbeitssicherheit zu verbessern,
- die Ordnung und die richtige Organisation der Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten.
AUFGABENVERTEILUNG:
- Lagerarbeiter – Führt die vom Vorgesetzten übertragenen Aufgaben aus, sorgt für Ordnung und Sauberkeit, arbeitet gemäß den Arbeitsschutzvorschriften.
- Vorarbeiter/Teamleiter – Nimmt an der Prüfung teil, informiert den Prüfer über seinen Bereich, beseitigt Unstimmigkeiten, informiert das Team über Empfehlungen.
- Koordinator/Leiter – Informiert das Team über die Ergebnisse des Audits, weist Korrekturen an und kontrolliert die Durchführung der Korrekturmaßnahmen.
- Sicherheitsauditor – Plant Audits, führt Kontrollen durch, hält Nichtkonformitäten und bewährte Praktiken fest, erstellt Berichte und leitet die Ergebnisse an die Vorgesetzten weiter.
WIE SIEHT DER AUDITPLAN AUS?
- Audits finden täglich oder nach einem festgelegten Monatsplan statt.
- Bei Bedarf (z. B. nach einem Unfall, einem Arbeitsplatzwechsel, einer neuen Maschine) kann ein Audit zusätzlich – außerhalb des Zeitplans – durchgeführt werden.
WAS WIRD BEIM AUDIT ÜBERPRÜFT:
- Einhaltung der Gesundheits-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften,
- Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich,
- technischer Zustand von Geräten, Maschinen, Regalen, Kabeln, Beleuchtung,
- korrekte Lagerung und Sicherung der Waren,
- Verfügbarkeit von Unterlagen (Anleitungen, Sicherheitsdatenblätter),
- Verfügbarkeit und Verwendung von PSA,
- Freihalten von Verkehrs- und Fluchtwegen,
- Zustand von Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöschgeräten.
BEWERTUNGSMETHODIK:
Im Auditbericht werden folgende Bewertungen verwendet:
- KONFORMITÄT – Sehr gut. Der Zustand entspricht den Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Gute Praxis im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- VERBESSERUNGSBEDÜRFTIG Korrektur erforderlich. Anpassung an die vollständige Übereinstimmung mit den Vorschriften und Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- NICHTKONFORMITÄT – Unzureichend. Der Zustand entspricht teilweise den Vorschriften und Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- KRITISCHE NICHTEINHALTUNG – Nicht gut. Der Zustand entspricht nicht den Arbeitsschutzvorschriften und -grundsätzen
- NICHT ZUTREFFEND – Der Auditbereich ist nicht Gegenstand der betreffenden Frage
Im Auditbericht werden auch Prioritäten für die Beseitigung von Nichtkonformitäten vergeben:
- Niedrig – geringfügige Nachlässigkeit,
- Mittel – Gesundheitsgefährdung,
- Hoch – Gefahr für Leben oder Gesundheit vieler Menschen.
NACH DEM AUDIT:
- Der Auditor erstellt einen Bericht und leitet ihn an seine Vorgesetzten weiter.
- Der Manager/Koordinator benennt die Personen, die für die Beseitigung der Nichtkonformitäten verantwortlich sind.
- Der Vorarbeiter überwacht die Durchführung der Korrekturen.
- Der Auditor überprüft, ob die Korrekturmaßnahmen wirksam umgesetzt wurden.
WAS PASSIERT, WENN DIE EMPFEHLUNGEN DES AUDITS NICHT BEACHTET WERDEN:
- Das Unterlassen von Maßnahmen oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten kann Konsequenzen nach sich ziehen, die vom Arbeitgeber festgelegt werden.
- Die Konsequenzen werden auf der Grundlage einer allgemeinen prozentualen Bewertung, die in jedem Audit angegeben ist, gezogen. Die prozentuale Bewertung fasst die Anzahl der Nichtkonformitäten und die damit verbundenen Risiken zusammen.