Verfahren zum ordnungsgemäßen Be- und Entladen eines Fahrzeugs

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ZIEL: Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern beim Be- und Entladen von Fahrzeugen sowie des ordnungsgemäßen Dokumentenflusses im Logistikzentrum.

VERANTWORTUNG:

  • Transportabteilung informiert über die Zusammenarbeit mit Spediteuren, leitet diese weiter, macht bekannt und sorgt für deren Einhaltung.
  • Sicherheitsdienst – überprüft Dokumente und Sicherheitsmaßnahmen, kontrolliert den Fahrzeugverkehr, öffnet Rampen und stellt Ausweise aus.
  • Gabelstaplerfahrer – meldet die Arbeitsbereitschaft und die Notwendigkeit, die Rampe zu öffnen.
  • Disponent / befugter/bezeichneter Mitarbeiter – überprüft Dokumente, weist den Ort der Be- und Entladung an, erteilt Genehmigungen und gibt Plomben aus.
  • Fahrer – befolgt die Arbeitsschutzvorschriften, verwendet PSA (Schuhe, Weste, Keile), führt Manöver nur nach Erhalt der Genehmigung durch.

ZUFahrt zum Gelände:

  • Melden Sie den Zweck Ihrer Ankunft dem Sicherheitsdienst oder dem Disponenten.
  • Der Sicherheitsdienst überprüft die Dokumente, stellt einen Passierschein aus und macht Sie mit den Arbeitsschutzvorschriften vertraut.
  • In Anlagen mit automatischer Schranke – Einfahrt nach Auslesen des Kennzeichens.
  • Keine Voranmeldung – melden Sie den Transport im System.
  • Geben Sie die Transportdokumente an den Disponenten weiter.

ANFAHRT ZUR RAMPE:

  • Fahren Sie zur angegebenen Rampe.
  • Der Sicherheitsdienst überprüft die Sicherheitsvorrichtung und die Plombe.
    • Keine Plombe → Ware wird anhand des Frachtbriefs überprüft.
    • Keine Sicherheitsvorrichtung → kein Zutritt zum Lager.
  • Bereiten Sie das Fahrzeug vor: Öffnen Sie die Türen, sichern Sie die Räder, schalten Sie den Motor aus.
  • Warten Sie auf die Erlaubnis des Sicherheitsdienstes oder das Signal der Ampel (rot – nicht losfahren, grün – Sie können losfahren).

ENTLADEN/BELADEN:

  • Der Motor muss ausgeschaltet sein.
  • Wenn Sie das Lager betreten, tragen Sie eine Warnweste, Sicherheitsschuhe und einen Ausweis.
  • Bleiben Sie im ausgewiesenen Bereich, max. 2 m von der Rampe entfernt.

  • Nach Beendigung der Arbeit informiert der Gabelstaplerfahrer den Sicherheitsdienst → erst dann dürfen Sie losfahren.
  • Beim Beladen:
    • Sichern Sie die Ware und schließen Sie die Laderaumtüren.
    • Der Sicherheitsdienst versiegelt den Anhänger und händigt die Dokumente aus. 
  • Beim Entladen:
    • Entfernen Sie die Ladungssicherung und sichern Sie das Fahrzeug.

VERLASSEN DER ANLAGE:

  • Geben Sie dem Sicherheitsdienst den Passierschein und die Ausfahrtsgenehmigung.
  • Interne Fahrer – geben Sie Ihren persönlichen Pass zurück.
  • In Anlagen mit automatischem System – Ausfahrt nach dem Auslesen der Kennzeichen.
  • Die Schranke öffnet sich erst nach Genehmigung der Dokumente durch den Disponenten.

VERBOTE:

  • Eigenmächtiges Anfahren oder Abfahren von der Rampe.
  • Be- und Entladen bei laufendem Motor.
  • Aufhalten außerhalb des ausgewiesenen Bereichs.
  • Nichtvorlage der Dokumente bei einem befugten Mitarbeiter.
  • Parken an der Rampe länger als für den Vorgang erforderlich.
  • Öffnen der Rampe oder des Tors ohne Berechtigung.

MELDUNG VON UNREGELMÄSSIGKEITEN:

  • Melden Sie alle Unregelmäßigkeiten dem Sicherheitsdienst oder dem Betreiber.
  • Der Sicherheitsdienst erstellt bei Verstößen gegen die Vorschriften (z. B. Fehlen von Warnwesten, Unterlegkeilen, Nichtbeachtung der Signalanlagen) eine Erklärung.
  • Die Information wird an die Transportabteilung, die Manager, die Verwaltung und den Arbeitsschutz weitergeleitet.

UNFÄLLE / VORFÄLLE

  • Melden Sie einen Unfall unverzüglich dem Sicherheitsdienst oder dem Disponenten.
  • Verändern Sie nicht den Ort des Vorfalls.
  • Der am Vorfall beteiligte Fahrer bleibt bis zur Erstellung der Erklärung vor Ort.

DOKUMENTE

  • Hausordnung
  • Anmeldung
  • Passierschein / Entladegenehmigung / Ausfahrtsgenehmigung
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