ZIEL: Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern beim Be- und Entladen von Fahrzeugen sowie des ordnungsgemäßen Dokumentenflusses im Logistikzentrum.
VERANTWORTUNG:
- Transportabteilung – informiert über die Zusammenarbeit mit Spediteuren, leitet diese weiter, macht bekannt und sorgt für deren Einhaltung.
- Sicherheitsdienst – überprüft Dokumente und Sicherheitsmaßnahmen, kontrolliert den Fahrzeugverkehr, öffnet Rampen und stellt Ausweise aus.
- Gabelstaplerfahrer – meldet die Arbeitsbereitschaft und die Notwendigkeit, die Rampe zu öffnen.
- Disponent / befugter/bezeichneter Mitarbeiter – überprüft Dokumente, weist den Ort der Be- und Entladung an, erteilt Genehmigungen und gibt Plomben aus.
- Fahrer – befolgt die Arbeitsschutzvorschriften, verwendet PSA (Schuhe, Weste, Keile), führt Manöver nur nach Erhalt der Genehmigung durch.
ZUFahrt zum Gelände:
- Melden Sie den Zweck Ihrer Ankunft dem Sicherheitsdienst oder dem Disponenten.
- Der Sicherheitsdienst überprüft die Dokumente, stellt einen Passierschein aus und macht Sie mit den Arbeitsschutzvorschriften vertraut.
- In Anlagen mit automatischer Schranke – Einfahrt nach Auslesen des Kennzeichens.
- Keine Voranmeldung – melden Sie den Transport im System.
- Geben Sie die Transportdokumente an den Disponenten weiter.
ANFAHRT ZUR RAMPE:
- Fahren Sie zur angegebenen Rampe.
- Der Sicherheitsdienst überprüft die Sicherheitsvorrichtung und die Plombe.
- Keine Plombe → Ware wird anhand des Frachtbriefs überprüft.
- Keine Sicherheitsvorrichtung → kein Zutritt zum Lager.
- Bereiten Sie das Fahrzeug vor: Öffnen Sie die Türen, sichern Sie die Räder, schalten Sie den Motor aus.
- Warten Sie auf die Erlaubnis des Sicherheitsdienstes oder das Signal der Ampel (rot – nicht losfahren, grün – Sie können losfahren).
ENTLADEN/BELADEN:
- Der Motor muss ausgeschaltet sein.
- Wenn Sie das Lager betreten, tragen Sie eine Warnweste, Sicherheitsschuhe und einen Ausweis.
- Bleiben Sie im ausgewiesenen Bereich, max. 2 m von der Rampe entfernt.

- Nach Beendigung der Arbeit informiert der Gabelstaplerfahrer den Sicherheitsdienst → erst dann dürfen Sie losfahren.
- Beim Beladen:
- Sichern Sie die Ware und schließen Sie die Laderaumtüren.
- Der Sicherheitsdienst versiegelt den Anhänger und händigt die Dokumente aus.
- Beim Entladen:
- Entfernen Sie die Ladungssicherung und sichern Sie das Fahrzeug.
VERLASSEN DER ANLAGE:
- Geben Sie dem Sicherheitsdienst den Passierschein und die Ausfahrtsgenehmigung.
- Interne Fahrer – geben Sie Ihren persönlichen Pass zurück.
- In Anlagen mit automatischem System – Ausfahrt nach dem Auslesen der Kennzeichen.
- Die Schranke öffnet sich erst nach Genehmigung der Dokumente durch den Disponenten.
VERBOTE:
- Eigenmächtiges Anfahren oder Abfahren von der Rampe.
- Be- und Entladen bei laufendem Motor.
- Aufhalten außerhalb des ausgewiesenen Bereichs.
- Nichtvorlage der Dokumente bei einem befugten Mitarbeiter.
- Parken an der Rampe länger als für den Vorgang erforderlich.
- Öffnen der Rampe oder des Tors ohne Berechtigung.
MELDUNG VON UNREGELMÄSSIGKEITEN:
- Melden Sie alle Unregelmäßigkeiten dem Sicherheitsdienst oder dem Betreiber.
- Der Sicherheitsdienst erstellt bei Verstößen gegen die Vorschriften (z. B. Fehlen von Warnwesten, Unterlegkeilen, Nichtbeachtung der Signalanlagen) eine Erklärung.
- Die Information wird an die Transportabteilung, die Manager, die Verwaltung und den Arbeitsschutz weitergeleitet.
UNFÄLLE / VORFÄLLE
- Melden Sie einen Unfall unverzüglich dem Sicherheitsdienst oder dem Disponenten.
- Verändern Sie nicht den Ort des Vorfalls.
- Der am Vorfall beteiligte Fahrer bleibt bis zur Erstellung der Erklärung vor Ort.
DOKUMENTE
- Hausordnung
- Anmeldung
- Passierschein / Entladegenehmigung / Ausfahrtsgenehmigung