WER DARF DEN STAPLER BEDIENEN:
Um den Wagen zu bedienen, muss der Mitarbeiter:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- über eine gültige ärztliche Untersuchung (mit dem Vermerk „zur Bedienung von Flurförderzeugen”) verfügen,
- über eine UDT-Zulassung oder eine andere entsprechende Ausbildung verfügen,
- eine persönliche interne Genehmigung vom Arbeitgeber erhalten haben.
ANWENDUNGSBEREICH:
Das Verfahren gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens sowie für Bediener von externen Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen, die Gabelstapler auf dem Betriebsgelände bedienen.
ANFORDERUNGEN AN PERSONEN, DIE GABELSTAPLER BEDIENEN
1. Hubwagen (Schubwagen, Traktorwagen – ohne Hebemechanismus):
- Ärztliche Untersuchung: Bescheinigung für die Bedienung von Flurförderzeugen, Arbeiten in Höhen bis zu 3 m.
- Befugnisse: Führerschein der Klasse B oder Bescheinigung über den Abschluss einer für den jeweiligen Staplertyp geeigneten Schulung.

Bedienung von Hubwagen mit Ausnahme von Spezialhubwagen:
- Ärztliche Untersuchung: Bescheinigung zur Bedienung von Flurförderzeugen, Arbeiten in Höhen bis zu 3 m.
- Befugnisse: UDT-Bescheinigung für Hubwagen (frühere Kategorien II WJO, III WJO – z. B. Front-, Seiten-, Schubwagen).

Bedienung von Gabelstaplern einschließlich Spezialstaplern:
- Ärztliche Untersuchungen: Bescheinigung für die Bedienung von Gabelstaplern, Arbeiten in Höhen über 3 m.
- Befugnisse: UDT-Zertifikat für Hubwagen einschließlich Spezialhubwagen (frühere Kategorie I WJO).

MITARBEITER DER ARBEITSAGENTUR:
- Sie müssen als Staplerfahrer beschäftigt sein.
- Sie dürfen nur Hub- und Hebestapler bedienen, keine Spezialstapler.
- Die Agentur muss die Berechtigungen und das ärztliche Attest vorlegen.
- Das weitere Verfahren verläuft wie für die übrigen Mitarbeiter.
SCHRITTE ZUR ERHALTUNG DER GENEHMIGUNG:
1. Anmeldung bei JIRA: Folgende Angaben
sind erforderlich:
- Vorname, Nachname, Firma,
- Scans der Berechtigungen (UDT, Schulung, Führerschein),
- Angabe, ob es sich um einen internen Kurs handelte.
2. Überprüfung der Dokumente durch Mitarbeiter des Arbeitsschutzdienstes:
- Der Mitarbeiter legt die Originaldokumente vor.
- Falls keine Untersuchungen vorliegen, stellt der Mitarbeiter des Arbeitsschutzdienstes eine Überweisung zum Arzt aus.
3. Theoretische Arbeitsschutzschulung:
- Wird von einem Mitarbeiter des Arbeitsschutzdienstes durchgeführt und mit einem Test abgeschlossen (mindestens 12/15 richtige Antworten).
4. Praktische Einweisung am Arbeitsplatz:
- Wird vom Vorgesetzten oder einem erfahrenen Bediener in Anwesenheit des Schichtkoordinators durchgeführt.
- Dauer: 8 Stunden.
- Anfangs ist die Geschwindigkeit des Staplers auf 4 km/h begrenzt, anschließend auf 6 km/h.
- Nach Abschluss der praktischen Schulung findet eine praktische Prüfung statt.
5. Ausstellung einer namentlichen Genehmigung:
- Nach positiver Überprüfung stellt der Mitarbeiter des Arbeitsschutzdienstes eine interne Genehmigung aus.
- Farben der Genehmigungen:
- grün – Hubwagen,
- blau – Hebebühnen,
- rot – Spezialgeräte.

6. Zusätzliche Regeln:
- Die Nichtbeachtung der Anweisungen führt zu einer Markierung (Loch) auf der Signalanlage.

- Die Liste der Bediener mit gültigen Genehmigungen befindet sich im Arbeitsschutzregister.
