REGELN FÜR DEN ZUTRITT ZUM GELÄNDE
1. Allgemeine Regeln für das Gelände
- Auf dem Gelände der Anlage HZA Zakroczym ist das Mitbringen von Tieren verboten.
- Die Anlage wird videoüberwacht.
- Auf dem Gelände der Anlage ist es strengstens verboten, Alkohol oder andere alkoholähnliche Substanzen mitzubringen, zu konsumieren oder unter deren Einfluss zu stehen.
- Mit dem Betreten des zum Gelände gehörenden Parkplatzes verpflichtet sich die einfahrende Person, die Parkplatzordnung einzuhalten.
- Jede Person verpflichtet sich, vor dem Betreten des Geländes die vorliegenden Regeln zur Kenntnis zu nehmen.
- Die Sicherheit der Anlage wird durch den Sicherheitsdienst und die Sicherheitsmitarbeiter gewährleistet.
- Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Rezeption befindet sich im Hauptgebäude des Bürobereichs der Anlage, während sich die Pförtnerloge außerhalb der Anlage zwischen dem Parkplatz und dem Eingang zum Gebäude befindet.
- Zur Identitätsfeststellung kann jede Person, die das Gelände betritt, aufgefordert werden, einen Ausweis vorzulegen. Die Verweigerung der Vorlage eines Ausweises kann zur Verweigerung des Zutritts zum Gelände führen.
2. Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführung von IC, ILS, J&M, ICMS, M5, M4 und Danxils haben uneingeschränkten Zugang zum Objekt und dürfen den Parkplatz vor dem Büro nutzen.
3. Beschäftigte
- Beschäftigte nutzen nach der Einfahrt auf das Gelände der Anlage den allgemein zugänglichen Außenparkplatz.
- Nur bei ihrem ersten Besuch erhalten die Beschäftigten eine Zugangskarte für Gäste. Die Karte ist beim Verlassen des Objekts an der Rezeption oder an der Pförtnerloge zurückzugeben.
- Nach dem ersten Besuch erhält der Mitarbeiter die Berechtigung zum Betreten des Geländes und eine Zugangskarte gemäß den Bestimmungen der Zugangskartenordnung.
- Die Zugangskarten dienen auch zur Identifizierung der Identität. Bei Fehlen einer Zugangskarte oder wenn die Identität anhand der Zugangskarte nicht festgestellt werden kann, kann die Identität des Mitarbeiters durch einen Sicherheitsmitarbeiter überprüft werden.
- Die Verweigerung der Vorlage eines Ausweises oder einer Zugangskarte führt zur Verweigerung des Zutritts zum Objekt.
4. Besucher
- Parken ihr Auto auf den ausgewiesenen Parkplätzen des Außenparkplatzes, die mit einem Schild „Gast” gekennzeichnet sind.
- Er ist verpflichtet, durch die Pförtnerloge zu gehen.
- Der Sicherheitsdienst informiert die Rezeption oder eine andere zuständige Stelle gemäß den intern festgelegten Regeln unverzüglich telefonisch über die Ankunft des Gastes.
- Nach Vorlage seines Ausweises wird der Gast in das an der Rezeption verfügbare Ein-/Ausgangsregister eingetragen und unterzeichnet eine Erklärung, dass er die Hausordnung zur Kenntnis genommen hat.
- Wird vom Gast kein Ausweis vorgelegt, kann ihm der Zutritt zum Objekt verweigert werden.
- Nach der Unterschrift im Ein-/Ausgangsregister erhält der Gast eine Zugangskarte für Gäste.
- Die „Gäste-ID-Karte” muss nach Beendigung des Besuchs an der Rezeption zurückgegeben werden.
5. Externer Service
- Mitarbeiter von externen Dienstleistern können nach vorheriger Anmeldung bei der Abteilung Immobilienverwaltung und nach Erhalt der entsprechenden Genehmigung das Gelände befahren.
- Externe Mitarbeiter sollten sich nach der Einfahrt auf das Gelände der Anlage zur Portierstelle begeben, wo die Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet sind: (die Identität der externen Mitarbeiter zu überprüfen, die entsprechenden Daten (Anzahl der Personen, ihre Berechtigungen, absolvierte Arbeitsschutzschulungen und ob die Arbeiten brandgefährlich sind) in das Verkehrstagebuch einzutragen, zu überprüfen, ob der Besuch angekündigt wurde, den Verwalter der Anlage über die gemeldeten Arbeiten zu informieren, der die Unterstützung eines Wartungstechnikers bei deren Durchführung anweisen kann, die externen Mitarbeiter zur Rezeption zu schicken, um eine Erklärung zu unterzeichnen.
- Nach Erhalt der Information über den Abschluss der Arbeiten durch die externen Mitarbeiter ist der Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, diese bis zum Verlassen der Anlage zu überwachen und die Uhrzeit des Verlassens im Verkehrstagebuch zu vermerken.
DETAILLIERTE REGELN FÜR DEN ZUTRITT ZUM LAGER
- Allgemeine Regeln für den Zutritt zum Lager
- Der ständige Zugang zum Lager bedeutet, dass man sich ohne zusätzliche Genehmigungen unter Einhaltung der vorliegenden Vorschriften im Lager aufhalten darf.
- Die uneingeschränkte Zugangsberechtigung zum Objekt umfasst den ständigen Zugang zum Objekt, einschließlich des Lagers, sowie die Möglichkeit, Zugangsberechtigungen für das Objekt zu erteilen.
- Vor dem Betreten des Lagers muss jeder obligatorisch Schutzkleidung tragen, d. h.:
- Sicherheitsschuhe und eine Warnweste – im gesamten Lagerbereich,
- Helm – im Hochregallager,
- Feuerfeste Schutzkleidung oder Schutzanzug oder Chemikalienschutzanzug – im Bereich mit chemischer Gefahr.
- Das Fehlen von Schutzkleidung führt zur Verweigerung des Zutritts zum Lager.
2. Geschäftsführung und Direktoren
- Die Geschäftsführung von ICSA, ILS, J&M, ICMS, M4 und Danxils hat uneingeschränkten Zugang zum Objekt, auch ohne zeitliche Begrenzung.
- Die Mitarbeiter von M3, M4, M5 und E1 haben ständigen Zugang zum Lager.
3. Mitarbeiter, deren Aufgabenbereich den Zugang zum Lager erfordert
- erhalten die Berechtigung zum Betreten/Arbeiten im Lager – nach Erhalt der Zustimmung ihres Vorgesetzten und nach Absolvierung einer Schulung.
- Die Erklärung über die Kenntnisnahme der Bestimmungen kann von Mitarbeitern abgegeben werden, deren Aufgabenbereich den Zugang zum Lager während der Schulung erfordert.
- Schulungen: Die Anmeldung zur Schulung erfolgt unter der Adresse: bhp@intercars.eu. Die Schulungen finden monatlich oder je nach Bedarf statt.
4. Gäste
- Die Person, die den Zutritt eines Gastes/von Gästen zum Lager beantragt, füllt das ONLINE-Formular aus und sendet es an die E-Mail-Adresse: recepcja@ilslogistics.eu.
- Die Anmeldung muss mindestens drei Tage vor dem geplanten Besuchstermin erfolgen, bei Gruppen von mehr als 10 Personen sollte die Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Besuch erfolgen.
- Die Genehmigung oder Ablehnung der Anmeldung erhält der Antragsteller in einer Antwort-E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der aus er die Anmeldung gesendet hat.
- Wenn ein Termin verfügbar ist, enthält die E-Mail eine Terminbestätigung und die Kontaktdaten des Betreuers.
- Wenn kein Termin oder kein Betreuer verfügbar ist, wird die Anmeldung in Form einer Antwort auf die Anmeldung abgelehnt.
- Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Anmeldung erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: recepcja@ilslogistics.eu oder telefonisch unter: 227139300.
- Mitarbeiter, die zum Betreten des Lagers berechtigt sind, können Gäste selbstständig führen.
- Die Gäste sind verpflichtet, eine Warnweste, Sicherheitsschuhe oder Schutzüberzüge zu tragen und sich im Hochregallagerbereich auch einen Schutzhelm (erhältlich an der Rezeption) aufzusetzen und den zugewiesenen Ausweis an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen.
- Gäste dürfen sich nur in Begleitung eines Betreuers oder eines berechtigten Mitarbeiters im Lager bewegen. Gruppen von mehr als 10 Personen werden von einem Sicherheitsmitarbeiter begleitet.
5. Externe Dienstleister
- Externe Mitarbeiter, die Waren zum Lager liefern, dürfen nach Anmeldung der Arbeiten bei der Abteilung für Immobilienverwaltung und nach Erhalt der Genehmigung zur Ausführung der Arbeiten oder zur Einfahrt in das Lagergelände einfahren.
- Nach der Einfahrt auf das Gelände der Anlage sind externe Mitarbeiter verpflichtet, sich beim Verwalter der Anlage zu melden.
- Externe Mitarbeiter betreten das Gelände durch die Notausgangstür und bewegen sich ausschließlich in der Nähe des Tors, wo sich ihr Fahrzeug in einer Entfernung von maximal 2 Metern von der Rampe befindet, an der das Be- oder Entladen stattfindet.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Das Betreten des Geländes an Feiertagen und in den Nachtstunden ist nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an folgende Adresse möglich: ILSMonitoring@ilslogistics.eu.
- Jede Person, die das Lager verlässt, kann einer eingehenden Kontrolle unterzogen werden, die darin besteht, dass sie durch einen Metalldetektor geht. Wenn der Detektor einen Ton abgibt, der die Erkennung von Metall bestätigt, muss die kontrollierte Person alle Gegenstände vorzeigen, die sie bei sich hat. Bei einem weiteren Signal, das auf das Mitführen von Metall hinweist, kann die Person zusätzlich mit einem Handscanner durchsucht werden. Bei Verweigerung des Durchgangs durch die Detektorschleusen oder der Durchsuchung mit einem Handscanner kann der Objektverwalter oder eine befugte Person auf dem Gelände des Objekts die Polizei hinzuziehen, um die das Lager verlassende Person zu durchsuchen.
- Sofern aus den allgemein in der Anlage veröffentlichten Informationen nichts anderes hervorgeht, ist ILS sp. z o.o. mit Sitz in Swobodni der Verwalter der personenbezogenen Daten von Beschäftigten, Gästen und externen Mitarbeitern. Personenbezogene Daten werden insbesondere zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheit in der Einrichtung, des Schutzes von Eigentum und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der IC-Gruppe verarbeitet. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der damit verbundenen Rechte, finden Sie in Anhang Nr. 12 oder 12a der Geschäftsordnung.
- Die Hausordnung ist in fünf Sprachversionen verfügbar: Polnisch, Englisch, Spanisch, Ukrainisch und Russisch. Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen der Hausordnung ist die polnische Version verbindlich.
- Kontaktnummern:
Abteilung für Immobilienverwaltung:
- Objektverwalter: ils.konserwatorzy@ilslogistics.eu Tel. 665 393 276
- Spezialist für technische Sicherheit – Hausmeister: Tel. 691 440 093
- Sicherheitsdienst: ILSMonitoring@ilslogistics.eu – Tel. 227141078 oder 502657397.